
Verantwortung bedeutet, zuzuhören und zu handeln.
Bei SAISY Germany stehen Menschenwürde, Integrität, Fairness und Transparenz im Mittelpunkt unserer internationalen Fachkräftegewinnung.
Wir sind überzeugt, dass verantwortungsvolle Rekrutierung nicht nur durch klare ethische Grundsätze entsteht, sondern auch durch die Bereitschaft, Kritik anzunehmen, mögliche Missstände aufzuklären und konsequent Verbesserungen umzusetzen.
Deshalb schaffen wir einen transparenten und zugänglichen Beschwerdemechanismus für internationale Fachkräfte, Bewerberinnen und Bewerber, Arbeitgeber, Geschäftspartner sowie weitere Personen, die von unseren Rekrutierungsaktivitäten betroffen sind.
Unser Beschwerdemanagement orientiert sich an den Grundsätzen der International Labour Organization (ILO), dem International Recruitment Integrity System (IRIS) der International Organization for Migration (IOM) sowie dem Employer Pays Principle.
Unser Versprechen: Jede Person hat das Recht, Bedenken zu äußern, Missstände zu melden und eine faire Prüfung ihres Anliegens zu erwarten – ohne Angst vor Einschüchterung, Diskriminierung oder Vergeltungsmaßnahmen.
1. Welche Anliegen können gemeldet werden?
Unser Beschwerdeverfahren steht allen Personen offen, die Bedenken im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen, Rekrutierungsprozessen oder den Aktivitäten unserer Kooperationspartner haben.
Insbesondere können folgende Sachverhalte gemeldet werden:
Unzulässige Rekrutierungsgebühren
Forderungen nach Vermittlungsgebühren, versteckten Zahlungen, unzulässigen Bearbeitungsgebühren oder anderen Kosten, die gegen das Employer Pays Principle verstoßen.
Irreführende Informationen und mangelnde Transparenz
Unrichtige Angaben zu Arbeitsplätzen, Gehältern, Vertragsbedingungen, Anerkennungsverfahren, Sprachkursen, Einreisebedingungen oder tatsächlichen Beschäftigungsmöglichkeiten.
Unfaire Vertragsbedingungen
Unangemessene Vertragsstrafen, nicht offengelegte Verpflichtungen, missbräuchliche Rückzahlungsklauseln oder erhebliche Abweichungen zwischen zugesagten und tatsächlichen Beschäftigungsbedingungen.
Diskriminierung und unangemessenes Verhalten
Benachteiligung, Belästigung, Einschüchterung, Drohungen oder respektloses Verhalten durch Mitarbeitende, Vertreter oder Kooperationspartner.
Verstöße gegen gesetzliche Rekrutierungsvorschriften
Hinweise auf unerlaubte Vermittlungsaktivitäten, fehlende Genehmigungen, rechtswidrige Rekrutierungsverfahren oder die Umgehung geltender Vorschriften in Herkunfts- und Zielländern.
Menschenhandel, Zwangsarbeit und Ausbeutung
Verdachtsfälle von Schuldenbindung, Dokumentenentzug, Nötigung, Täuschung, Einschränkung der Bewegungsfreiheit oder anderen Formen arbeitsbezogener Ausbeutung.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Unzulässige Weitergabe personenbezogener Informationen oder unsachgemäßer Umgang mit vertraulichen Bewerbungs- und Beschäftigungsdaten.
Qualität unserer Dienstleistungen
Beschwerden über Kommunikation, Betreuung, Prozessverzögerungen, unzureichende Unterstützung oder sonstige Abweichungen von vereinbarten Leistungen.
Auch Anliegen, die nicht ausdrücklich in diesen Kategorien genannt sind, können eingereicht werden.
2. Wer kann eine Beschwerde einreichen?
Unser Beschwerdemechanismus richtet sich insbesondere an:
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internationale Pflegefachkräfte und andere Fachkräfte,
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Bewerberinnen und Bewerber im Rekrutierungsverfahren,
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bereits nach Deutschland eingereiste Fachkräfte,
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ehemalige Bewerber und vermittelte Beschäftigte,
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deutsche Arbeitgeber und Geschäftskunden,
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Sprachschulen, Bildungseinrichtungen und Kooperationspartner,
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Familienangehörige oder bevollmächtigte Vertreter,
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sonstige Personen, die Hinweise auf mögliche Verstöße geben möchten.
Eine Beschwerde kann unabhängig davon eingereicht werden, ob bereits ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde oder ein Rekrutierungsverfahren noch läuft beziehungsweise bereits abgeschlossen ist.
Die Einreichung einer Beschwerde ist kostenlos.
Auch anonyme Hinweise werden entgegengenommen, soweit der gewählte Meldeweg dies ermöglicht. Die Möglichkeiten zur Sachverhaltsaufklärung können bei anonymen Meldungen eingeschränkt sein.
3. So reichen Sie Ihre Beschwerde ein
Wir möchten, dass die Einreichung einer Beschwerde möglichst einfach, verständlich und sicher ist.
Sie können Ihre Beschwerde über unser dafür vorgesehenes Onlineformular oder schriftlich über unseren offiziellen Beschwerdekanal einreichen.
Bitte teilen Sie uns nach Möglichkeit Folgendes mit:
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eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens,
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den Zeitpunkt und Ort des Vorfalls,
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die beteiligten Personen oder Organisationen, soweit bekannt,
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gegebenenfalls vorhandene Unterlagen oder Nachweise,
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Ihre bevorzugte Kontaktmöglichkeit, sofern Sie eine Rückmeldung wünschen.
Sie müssen nicht sämtliche Informationen oder Beweise bereits bei der ersten Meldung vorlegen.
Beschwerden können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Soweit erforderlich und organisatorisch möglich, unterstützen wir auch bei sprachlichen Verständigungsproblemen.
Wichtig: Bitte reichen Sie keine Originaldokumente ein. Übermitteln Sie sensible personenbezogene Informationen nur über dafür geeignete, sichere Kommunikationswege.
4. Unser Beschwerdeverfahren – Transparent und nachvollziehbar
Wir streben eine strukturierte, faire und zeitnahe Bearbeitung sämtlicher Beschwerden an.
Schritt 1 – Eingang und Bestätigung
Innerhalb von 3 Werktagen
Nach Eingang Ihrer Beschwerde erhalten Sie, sofern eine Kontaktmöglichkeit vorliegt, eine Eingangsbestätigung.
Ihr Anliegen wird dokumentiert und einer zuständigen Person zur weiteren Prüfung zugeordnet.
Schritt 2 – Erste Bewertung und Risikoeinschätzung
Innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang
Wir prüfen den Sachverhalt auf Dringlichkeit, mögliche Rechtsverletzungen, Sicherheitsrisiken und erforderliche Sofortmaßnahmen.
Bei Hinweisen auf Menschenhandel, Gewalt, Zwangsarbeit oder akute Gefährdungen erfolgt eine priorisierte Bearbeitung, ohne den regulären Zeitrahmen abzuwarten.
Schritt 3 – Sachverhaltsprüfung
In der Regel innerhalb von 15 Werktagen
Wir prüfen die verfügbaren Informationen, holen gegebenenfalls ergänzende Stellungnahmen ein und untersuchen die vorgetragenen Umstände.
Die Prüfung erfolgt sachlich, vertraulich und unter Berücksichtigung der Rechte aller Beteiligten.
Personen, gegen die sich eine Beschwerde richtet, sollen nicht allein über die Bearbeitung des gegen sie gerichteten Vorwurfs entscheiden.
Schritt 4 – Entscheidung und Maßnahmen
Ziel: Abschluss innerhalb von 20 Werktagen
Nach Abschluss der Prüfung informieren wir die beschwerdeführende Person, soweit rechtlich zulässig und eine Kontaktmöglichkeit vorhanden ist, über das Ergebnis und gegebenenfalls eingeleitete Maßnahmen.
Ist eine abschließende Bearbeitung innerhalb dieses Zeitraums nicht möglich, informieren wir über den Bearbeitungsstand und die voraussichtlichen nächsten Schritte.
Schritt 5 – Nachverfolgung und Verbesserung
Soweit erforderlich, überprüfen wir die Umsetzung vereinbarter Korrekturmaßnahmen und beurteilen, ob weitere Schritte notwendig sind.
Erkenntnisse aus Beschwerden nutzen wir zur Verbesserung unserer internen Prozesse und der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern.
Unser Anspruch ist nicht nur die Bearbeitung einer Beschwerde, sondern die nachhaltige Beseitigung festgestellter Missstände.

5. Vertraulichkeit und Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen
SAISY Germany verpflichtet sich, Beschwerden mit der gebotenen Vertraulichkeit und Sorgfalt zu behandeln.
Personen, die in gutem Glauben Bedenken oder mögliche Verstöße melden, dürfen aufgrund ihrer Beschwerde keine Benachteiligung erfahren.
Wir dulden insbesondere keine Einschüchterung, Drohungen, Diskriminierung, ungerechtfertigten Ausschlüsse aus Bewerbungsverfahren oder sonstige Vergeltungsmaßnahmen wegen einer Meldung.
Personenbezogene Informationen werden ausschließlich im erforderlichen Umfang und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Die Identität einer beschwerdeführenden Person wird nur weitergegeben, soweit dies für eine rechtmäßige und sachgerechte Bearbeitung erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.
Wo eine vertrauliche Bearbeitung oder die vollständige Wahrung der Anonymität nicht gewährleistet werden kann, informieren wir die betroffene Person über die entsprechenden Grenzen.
6. Besondere Schutzmaßnahmen bei Menschenhandel und Ausbeutung
SAISY Germany verfolgt eine konsequente Null-Toleranz-Haltung gegenüber Menschenhandel, Zwangsarbeit, illegaler Rekrutierung und ausbeuterischen Beschäftigungspraktiken.
Hinweise auf solche Sachverhalte werden mit besonderer Priorität behandelt.
Bei begründetem Verdacht prüfen wir unverzüglich geeignete Schutzmaßnahmen und die Einbindung zuständiger Fachstellen oder Behörden.
Dies kann insbesondere die Kontaktaufnahme mit zuständigen staatlichen Stellen, spezialisierten Beratungsorganisationen oder rechtlichen Unterstützungsangeboten umfassen.
Dabei berücksichtigen wir die Sicherheit, den Schutzbedarf und die berechtigten Interessen der betroffenen Personen.
Die Meldung an SAISY Germany ersetzt keine Anzeige bei einer zuständigen Behörde und keine unmittelbare Hilfe in einer akuten Gefahrensituation.
Bei unmittelbarer Gefahr wenden Sie sich bitte direkt an die örtlich zuständigen Polizei- oder Notrufstellen.
7. Beschwerden über internationale Rekrutierungs- und Programmpartner
Unsere ethischen Grundsätze gelten nicht nur für unser eigenes Handeln, sondern bilden auch die Grundlage für die Auswahl und Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnerorganisationen.
Beschwerden über Rekrutierungsagenturen, Sprachschulen, Bildungsträger, Arbeitgeber oder andere Kooperationspartner werden daher ebenfalls ernst genommen.
Wir prüfen im Rahmen unseres Einflussbereichs, ob die gemeldeten Sachverhalte mit unseren vertraglichen Anforderungen, dem Employer Pays Principle, den ILO- und IRIS-Grundsätzen sowie den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen vereinbar sind.
Bei bestätigten schwerwiegenden Verstößen können geeignete Maßnahmen insbesondere folgende Schritte umfassen:
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die Aufforderung zur unverzüglichen Beendigung rechtswidriger Praktiken,
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die Einleitung oder Unterstützung angemessener Abhilfemaßnahmen,
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die Überprüfung bestehender Kooperationsvereinbarungen,
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die vorübergehende Aussetzung der Zusammenarbeit,
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die Beendigung von Kooperationen im rechtlich zulässigen Rahmen,
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die Einschaltung zuständiger Behörden, soweit erforderlich.
Wir arbeiten nicht wissentlich mit Organisationen zusammen, die Menschenhandel, Zwangsarbeit oder systematische Ausbeutung betreiben oder dulden.
8. Besondere Berücksichtigung philippinischer Fachkräfte
Ein wesentlicher Bestandteil unserer internationalen Aktivitäten betrifft die Zusammenarbeit mit Fachkräften und Partnerorganisationen auf den Philippinen.
SAISY Germany respektiert die jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben des Department of Migrant Workers (DMW)sowie die einschlägigen philippinischen Bestimmungen zur internationalen Arbeitsmigration.
Beschwerden über mögliche Verstöße gegen diese Vorschriften werden sorgfältig geprüft.
Soweit erforderlich und rechtlich zulässig, unterstützen wir die Klärung mit zuständigen Behörden oder ordnungsgemäß zugelassenen Partnerorganisationen.
Das Recht betroffener Personen, sich unabhängig von SAISY Germany unmittelbar an das DMW oder andere zuständige Behörden zu wenden, bleibt uneingeschränkt bestehen.
9. Unabhängige Beschwerdemöglichkeiten und Eskalation
Wir respektieren das Recht jeder Person, externe Beschwerde-, Beratungs- oder Rechtswege in Anspruch zu nehmen.
Eine interne Beschwerde bei SAISY Germany ist keine Voraussetzung dafür, sich an zuständige staatliche Behörden, Arbeitsgerichte, Beratungsstellen oder andere rechtlich vorgesehene Stellen zu wenden.
Ist eine beschwerdeführende Person mit der Bearbeitung ihres Anliegens nicht zufrieden, kann sie eine erneute Prüfung verlangen.
Soweit organisatorisch möglich, wird diese erneute Prüfung durch eine andere, zuvor nicht mit dem Vorgang befasste verantwortliche Person durchgeführt.
Wir unterstützen einen sachlichen Dialog und bemühen uns um faire Lösungen, ohne die gesetzlichen Rechte der Beteiligten einzuschränken.
10. Unsere Verpflichtung zu kontinuierlicher Verbesserung
Beschwerden sind für uns nicht nur Hinweise auf mögliche Probleme, sondern auch eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung unserer Qualitäts- und Compliance-Standards.
Wir verpflichten uns, eingehende Beschwerden systematisch auszuwerten, wiederkehrende Risiken zu identifizieren und geeignete Präventionsmaßnahmen zu entwickeln.
Dabei berücksichtigen wir insbesondere unsere Verpflichtungen zu fairer Rekrutierung, Transparenz, Menschenrechten und verantwortungsvoller internationaler Zusammenarbeit.
Unser Beschwerdemanagement ist Bestandteil unseres Unternehmensleitbilds und unseres Verständnisses einer ethisch verantwortbaren Fachkräftegewinnung.
Ihre Rechte. Unser Auftrag. Gemeinsame Verantwortung.
Vertrauen entsteht dort, wo Menschen gehört, Rechte geschützt und Verantwortung übernommen werden.
SAISY Germany steht für eine internationale Fachkräftegewinnung, bei der Transparenz, Fairness und Menschenwürde nicht nur Versprechen, sondern verbindliche Handlungsgrundsätze sind.
Wir ermutigen alle betroffenen Personen, Fragen, Bedenken oder Beschwerden offen anzusprechen.
Jeder ernsthafte Hinweis verdient Aufmerksamkeit. Jede berechtigte Beschwerde verdient eine angemessene Lösung.
SAISY Germany
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